Sollte meine Bewerbung nicht erfolgreich sein, willige ich ein, dass die ASB Ortsverbände Boizenburg/Grabow e.V  (nachfolgend „ASB OV“ genannt) meine personenbezogenen Daten, die ich im Rahmen des gesamten Bewerbungsverfahrens mitgeteilt habe (zum Beispiel in Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen, Bewerber-Online-Fragebögen, Bewerber-Interviews, usw.), über das Ende des konkreten Bewerbungsverfahrens hinaus speichert. Ich willige ein, dass die ASB OV diese Daten nutzt, um mich später zu kontaktieren und das Bewerbungsverfahren fortzusetzen, falls ich für eine andere Stelle in Betracht kommen sollte. Eine Löschung meiner Daten erfolgt dann nach Ablauf von 24 Monaten ab Speicherung.

Sofern ich in meinem Bewerbungsschreiben oder anderen von mir im Bewerbungsverfahren eingereichten Unterlagen selbst „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ nach Art. 9 der Datenschutz-Grundverordnung mitgeteilt habe (z. B. ein Foto, das die ethnische Herkunft erkennen lässt, Angaben über Schwerbehinderteneigenschaft, usw.), bezieht sich meine Einwilligung auch auf diese Daten.

Die ASB OV möchten allerdings alle Bewerber nur nach ihrer Qualifikation bewerten und bitten daher, auf solche Angaben in der Bewerbung möglichst zu verzichten.

Diese Einwilligung gilt zudem für Daten über meine Qualifikationen und Tätigkeiten aus allgemein zugänglichen Datenquellen (insbesondere soziale Netzwerke), welche die ASB OV im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zulässig erhoben haben.

Diese Einwilligung ist freiwillig und hat keine Auswirkungen auf meine Chancen im jetzigen Bewerbungsverfahren. Ich kann sie ohne Angabe von Gründen verweigern, ohne dass ich deswegen Nachteile zu befürchten hätte. Ich kann meine Einwilligung zudem jederzeit – zum Beispiel per E-Mail an info@asb-boizenburg-sz.de – widerrufen. In diesem Fall werden meine Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens unverzüglich gelöscht. Sofern berechtigte Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen einer unverzüglichen Löschung entgegenstehen, werden meine Daten nach Wegfall dieser Interessen gelöscht. Rechtsgrundlage ist dann Art. 6 Abs. 1 f DSGVO. Das berechtigte Interesse ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und nach Art. 6 Abs. 1 a und f DSGVO.